
Informationen zu den Förderungen
Die Energieeinsparung in Verbindung mit Umweltschutz ist ein
präsentes und breitgefächertes Thema und wird auch dementsprechend hoch gefördert.
Das BMWK bezuschusst 50 Prozent der Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan (kurz: iSFP). Die Höchstförderung beträgt bei:
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Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro Zuschuss.
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Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 850 Euro Zuschuss.
Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 250 Euro gibt es, wenn der Berater den Energieberatungs-Bericht (z.B. einen individuellen Sanierungsfahrplan) in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung einer WEG vorstellt.
Der Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig und bringt einen zusätzlichen Förderbonus auf Einzelmaßnahmen, siehe Einzelmaßnahmen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan - BAFA
Einzelmaßnahmen BAFA:
Für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (außer Heizung) gibt es einen Zuschuss von der BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).
Förderfähige Kosten:
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Förderung:
Sie erhalten einen Zuschuss von 15 % auf die förderfähigen Kosten.
Zusätzlicher iSFP-Bonus:
Durch einen Sanierungsfahrplan verdoppeln sich die förderfähigen Kosten:
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt 60.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 30.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 15.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, kann ein zusätzlicher Bonus von 5 % gewährt werden.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten strengere Voraussetzungen für den 5-%-Bonus. Das erforderliche Mindestinvestitionsvolumen muss in dem jeweiligen Förderantrag erreicht werden. Bei einem Einfamilienhaus müssen beispielsweise mindestens 30.000 € förderfähige Investitionen erreicht werden.
Der 5-%-Bonus wird dabei nur auf den Betrag oberhalb dieses Mindestinvestitionsvolumens gewährt. Eine automatische Erhöhung der gesamten Maßnahme um 5 % findet somit nicht statt. Für eine Förderberechnung können Sie uns gerne kontaktieren.
Einzelmaßnahme Heizungstausch - KfW:
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für einen Heizungstausch richtet nach der Anzahl der Wohneinheiten:
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28 000 Euro für die erste Wohneinheit
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jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
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jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit




