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Informationen zu BAFA-Förderungen
Die Energieeinsparung in Verbindung mit Umweltschutz ist ein
präsentes und breitgefächertes Thema und wird auch dementsprechend hoch gefördert.
Das BMWK bezuschusst 50 Prozent der Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan (kurz: iSFP). Die Höchstförderung beträgt bei:
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Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro Zuschuss.
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Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 850 Euro Zuschuss.
Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 250 Euro gibt es, wenn der Berater den Energieberatungs-Bericht (z.B. einen individuellen Sanierungsfahrplan) in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung einer WEG vorstellt.
Der Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig und gibt eine Gutschrift von zusätzlichen 5% auf jede Einzelmaßnahme. Die Zuschüsse werden nach Abschluss der Maßnahme ausbezahlt.
Der individuelle Sanierungsfahrplan - BAFA
Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 70% bezuschusst:
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Gebäudehülle 15% (+5% mit iSFP)* Förderfähige Kosten 30.000€/WEH und 60.000€/WEH, wenn ein iSFP durchgeführt wurde.
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Ersetzen einer alten Heizung bis zu 70%: (ab 27.02.2024 über die KfW stellbar)
- Basisförderung 30%
- Klimageschwindigkeits-Bonus 20% bis 31.12.2028**
- Einkommensbonus 30%, bei einem Haushaltseinkommen von unter 40.000€**
- Effizienzbonus 5% (Wasser/Erdreich-Wärmepumpe, oder natürliches Kältemittel)**
Unsere Kosten werden zusätzlich zu 50% bezuschusst.
*Bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen des iSFP im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 5%.
**Die zusätzlichen Boni können ausschließlich von selbst nutzenden Eigentümern genutzt werden.
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